Dieses Förderprogramm schließt Projekte transkultureller Arbeit ein.
Das Land NRW gewährt im Haushaltsjahr 2020 nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für soziokulturelle Projekte. Soziokulturelle Zentren, Kulturelle Initiativen, Vereine, Zusammenschlüsse oder Einzelpersonen der freien Kunst- und Kulturszene, die soziokulturelle Praxis anbieten und ihren Wohnsitz und Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben, können Förderanträge stellen.
Die Vergabe von Projektmitteln orientiert sich an nachfolgend aufgeführte Antragsformalia, Grundsätzen und Leitlinien.
Die Vergabe von Mitteln des Landes NRW erfolgt in Form einer Zuwendungsvereinbarung zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren NRW e.V. (Soziokultur NRW) und dem örtlichen Träger (Antragsteller*in) auf der Grundlage folgender Punkte:
1. Voraussetzung der Zuwendung ist ein entscheidungsreifer Antrag. Eine individuelle Antragsberatung durch die Geschäftsstelle ist möglich und wird bei Erstantragssteller*innen angeraten.
2. Über die Zuwendung entscheidet die Jury, die von Soziokultur NRW eingerichtet wird. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Geschäftsstelle teilt die Entscheidungen der Jury den Antragsteller*innen mit (ca. Mitte Juli).
3. Frist für die Abgabe der Anträge
Mittwoch, 10.06.2020, 23:58 Uhr
Anträge bitte ausschließlich digital einreichen.
Das gilt per eMail an lag@soziokultur-nrw.de
Bitte beachten Sie aufgrund der aktuellen Corona-beeinträchtigten Zeit, die ergänzenden Inhaltlichen Leitlinien – unter Berücksichtigung der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Die Antragsteller*innen werden ca. Mitte Juli über die Entscheidung der Jury informiert.
4. Für die zweite Ausschreibungsrunde 2020 stehen für die Projektförderung noch Mittel in Höhe von etwa 170.000 Euro zur Verfügung. Diese Ausschreibung schließt Projekte transkultureller Arbeit ein. Es gibt kein gesondertes Programm zum Thema „Flucht/Migration“ aus dem Integrationsplan mehr!
Hinweis: Eine gleichzeitige Beantragung von Fördermitteln für das gleiche Projekt bei Soziokultur NRW und beim NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.V. in Dortmund ist möglich. Eine gleichzeitige Förderung ist jedoch nicht möglich!
5. Die Antragstellung an Soziokultur NRW erfolgt mit einem Formblatt und einem Kosten- und Finanzierungsplan. Fehlen folgende Angaben, kann der Antrag nicht geprüft werden:
Formblätter
Antragsformular
(das interaktive PDF lässt sich nicht im Browser editieren, sondern muss mit einem Programm wie z.B. dem kostenlosen Acrobat Reader bearbeitet werden )
Kosten- und Finanzierungsplan 2020 (Antrag) (als Exceltabellenblatt)
sind ebenfalls auf der Förderprogrammseite der Allgemeinen Projektförderung auf der Webseite der Soziokultur NRW herunterladbar.
Die Verwendung der Vorlagen ist verpflichtend.
6. Die Förderung erfolgt für zeitlich befristete Projekte. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2020.
7. Die Zuwendung setzt eine angemessene Eigenleistung der Antragsteller*innen voraus (Initiativen/Einrichtungen in freier Trägerschaft: mindestens 10%; kommunale Trägerschaft: mindestens 20%).
8. Die Mittel von Soziokultur NRW sollen möglichst so eingesetzt werden, dass weitere öffentliche und/oder private Mittel für das Projekt erschlossen werden.