Antragsstellung im Diversitätsfonds bis zum 15.10.21 möglich.
Aus der Pressemitteilung des MKW vom 24.06.2021:
„Ein wesentliches Merkmal Nordrhein-Westfalens ist seine gesellschaftliche Vielfalt. Trotzdem wird diese Diversität noch nicht in allen Bereichen aktiv gelebt, auch nicht im Kunst- und Kulturbetrieb. Um dies zu ändern und in der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens eine stärkere Repräsentation der vielfältigen gesellschaftlichen Realität zu erreichen, stellt die Landesregierung insgesamt mehr als drei Millionen Euro zur Verfügung: Mit dem neuen Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ stößt das Land einen mehrschichtigen Prozess an, der mit konkreten Maßnahmen Diversität im Kunst- und Kulturbereich strukturell fördert und gestaltet. Ziel ist es, Benachteiligungen auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen. Die Maßnahmen umfassen den Abbau von Zugangsbarrieren in bestehenden Strukturen – etwa in Programmen und Verfahren der Kulturförderung –, die Unterstützung von diversitätssensiblen Veränderungsprozessen in Kulturverwaltungen von Land und Kommunen, Verbänden und Kulturinstitutionen sowie die Förderung von unterrepräsentierter künstlerischer Arbeit. Mit dem Diversitätsfonds in Höhe von einer Million Euro startet ab sofort das erste von drei neuen Programmen.
Wir wollen dafür sorgen, dass der Kulturbetrieb unsere von Vielfalt geprägte gesellschaftliche Realität besser widerspiegelt – sei es im Publikum, im Programm oder beim Personal. Denn die vielfältigen kreativen Potentiale zu entfalten, die in Nordrhein-Westfalen vorhanden sind, heißt die Kunst- und Kulturlandschaft insgesamt zu stärken. Nachdem wir das Thema Diversität in der Kulturförderung bereits im Regierungsentwurf des Kulturgesetzbuches verankert haben, setzen wir jetzt mit dem neuen Gesamtkonzept strukturell und ganz konkret entsprechende Fördermaßnahmen um. Unser Ziel ist es, bisher zu wenig berücksichtigten Künstlerinnen und Künstlern und ihren Perspektiven mehr Sichtbarkeit zu verschaffen und allen gesellschaftlichen Gruppen gleichberechtigen Zugang zum Kunst- und Kulturbetrieb zu ermöglichen.
Isabell Pfeiffer-Poensgen, Kulturministerin NRW
Aufbau des Gesamtkonzepts:
Das neue, in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitete Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ soll gemäß Kulturförderplan 2019-2023 die kulturelle Teilhabe verbessern und Fördermaßnahmen neu justieren bzw. weiterentwickeln. Es sieht dafür drei Handlungsebenen vor: Auf der inhaltlich-strategischen Ebene geht es darum, Diversität als Querschnittsthema in Förderverfahren, Jurys, Gremien und Verbänden zu verankern. Auf der Ebene der Beratung und Qualifizierung werden Angebote im Bereich Diversität für Projektträger, Verbände, Einrichtungen und Kommunen weiter ausgebaut und verknüpft. Auf der Projektebene geht es um drei konkrete neue Förderprogramme, mit denen
- Im Kulturbetrieb unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (Diversitätsfonds),
- Einrichtungen bei der Entwicklung von Diversitätskonzepten sowie
- Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Kulturangeboten
unterstützt werden.
Neues Förderprogramm: Diversitätsfonds
Mit dem Diversitätsfonds steht das erste Förderprogramm im Rahmen des Gesamtkonzeptes ab sofort zur Verfügung: Ziel des mit einer Million Euro ausgestatteten Fonds ist es, künstlerische Perspektiven zu fördern, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in Nordrhein-Westfalen repräsentiert sind – insbesondere im Bereich der freien Künste. Der Diversitätsfonds ersetzt das bisherige Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ und erweitert dieses um zusätzliche Diversitätsdimensionen. Die Antragsstellung ist ab sofort möglich.