Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hilft mit 2,5 Millarden in zwei Modulen zu Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung. Einerseits gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus (cornabedingten geringeren) Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen. Zudem übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten. So soll Veranstalter*innen Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen gegeben werden. Seit dem 15.6. kann man sich auf der Webseite des Sonderfonds Kulturveranstaltungen registrieren. Dies ist der erste, wichtige Schritt in das zweistufige Verfahren!

Verfahren
Es wird zunächst ein Schätzwert eingegeben, der dazu führt, dass die Mittel reserviert werden. Kümmert euch auch frühzeitig um ein ELSTER-Zertifikat, wenn ihr keins habt (die Beantragung dauert!). Erst nach Ablauf der Veranstaltung werden die präzisen Eingaben zu Besucher*innenzahlen, Ticketeinnahmen/Mindereinnahmen und weiteren Kosten gemacht. Man erhält sechs Wochen nach der Veranstaltung einen Hinweis, denn die konkrete Antragstellung muss spätestens acht Wochen nach dem Termin der (letzten im Antrag) registrierten Veranstaltung erfolgen. Sonst werden die Mittel freigegeben! Der Antrag wird geprüft und führt zur Auszahlung der Billigkeitsleistung. Wegen dieser Form der Zuwendung gibt es nach der Registrierung nur eine Mail, aber keine Bewilligung.

Lest euch gut in den FAQs ein und nutzt ggfs. die Service-Hotline: 0800 6648430.

Der Kulturrat NRW hat in seinem Corona-Rundbrief Nr. 35 auf seiner Webseite ausführliche Informationen zum Sonderfonds Kulturveranstaltungen zusammen gestellt. Schaut dort unbedingt vorbei.

Viel Erfolg!