Auf dieser Seite stellen wir für unsere Mitgliedseinrichtungen aktuelle Infos zum Umgang mit der Corona-Pandemie dar. Die Seite ersetzt aber ausdrücklich nicht die lokal bereitgestellten Informationen und die Abstimmung mit den Behörden in euren Kommunen. Bitte habt außerdem Verständnis dafür, dass wir keine Einschätzungen zu Einzelfällen hinsichtlich evtl. Nothilfen, Haftungsfragen etc. geben können.
Hilfsmaßnahmen der Landesregierung
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW hat eine Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro zur Unterstützung freischaffender, professionelle Künstler*innen, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten sind, aufgelegt. Über ein einfaches Formular können sie eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro beantragen. Infos und Antragsformular findet ihr >hier<.
Ausnahmeregelungen im regulären Förderverfahren sollen zudem Veranstalter*innen und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten. Infos dazu findet ihr weiter unten auf dieser Seite.
Empfehlungen zum Umgang mit dem Corona-Virus
1. Es gilt als sicher, dass sich das Virus weiter ausbreiten wird. Soziale Kontakte weitgehend zu minimieren gilt als wirksamstes Mittel, um die Ausbreitung zu verlangsamen und somit uns und unsere Mitmenschen zu schützen. Wir sollten uns dementsprechend verhalten.
2. Veranstaltungen, Dienstreisen, Konferenzen, Tagungen und Workshops sollten ab sofort konsequent abgesagt werden. Das Land NRW hat die Durchführung von Veranstaltungen bereits weitgehend untersagt. Bitte informiert euch auch bei euren lokalen Behörden, wie der jeweilige Stand der Verfügungen vor Ort ist.
3. Generell sollte die Leitlinie „wir machen das Beste daraus“ gelten. Das heißt, im Sinne von geplanten Maßnahmen evtl. Alternativen zu entwickeln: Verschiebungen, Telefon- und Videokonferenzen, (digitale) Broschüren anstatt einer Konferenz (mit den gebuchten Referent*innen), auf interaktive und digitale Formate (etwa eine Webseite mit Videovorträgen) ausweichen – und so weiter. Ein Grundsatz könnte lauten, dass wir unsere Arbeitsfähigkeit erhalten. Hier ist Kreativität gefragt.
Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 23.03. das Programm „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Milliarden Euro beschlossen.
Die wichtigsten Eckdaten:
– bis zu 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigen
– bis zu 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigen
Das Programm wird organisatorisch über die Länder/Kommunen abgewickelt. Sobald das Förderverfahren feststeht, werden wir hier darüber informieren.
Mehr Infos dazu auch siehe weiter unten unter Links/Dokumente..
4. Wir empfehlen Euch, nach Möglichkeit Umwidmungen im Rahmen von Projekten bei den Geldgebern zu beantragen und dabei digitale Alternativen zu den geplanten Maßnahmen genehmigen zu lassen.
5. Wenn ihr Festangestellte habt, solltet ihr für diese Kurzarbeitergeld beantragen. Die Bundesvereinigung hat die wichtigsten Infos zum Bezug des vereinfachten Kurzarbeitergeldes hier zusammengefasst.
Arbeitet euch in das Thema ein und holt euch Beratung bei eurer lokalen Arbeitsagentur. Hier zwei Links zum Einstieg: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Der Deutsche Bühnenverein hat die Rechtsgrundlagen für die temporäre Änderung der Arbeitsverträge zur Einführung von Kurzarbeit gut zusammengefasst. Hier das Schreiben zum Download (Stand 16.03.2020).
6. Nehmt Kontakt zu den zuständigen Stellen für Steuern und Sozialabgaben auf:
- Finanzamt
a) Steuervorauszahlung (u.a. für Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftssteuer) für das Quartal 2/2020 herabstufen
b) um Stundung fälliger Steuerzahlungen bitten
c) den Erlass von Säumniszuschlägen anfragen
d) den Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen erbitten - Gemeinde
a) Gewerbesteuervorauszahlungen (Quartal, Stichtag meist 15.5.) herabstufen - Renten- und Sozialversicherungsträger
a) Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag können nach § 76 SGB IV gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Die Stundung setzt einen entsprechenden Antrag voraus, wobei Ihr das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen belegen müsst.
Über den Antrag entscheiden “nach pflichtgemäßem Ermessen” die Krankenkassen eurer Arbeitnehmer als zuständige Einzugsstellen. Bitte wendet Euch direkt an Eure jeweils zuständigen Krankenkassen. - Künstlersozialkasse
a) Fragt die KSK, ob ihr die monatlichen Vorauszahlungen stunden könnt.
7. Für die geplanten Nothilfeprogramme solltet ihr unbedingt eure finanziellen Schäden dokumentieren! Dokumentiert die Veranstaltungsausfälle: Speichert und druckt Veranstaltungsabsagen, kopiert etwaige Schadensrechnungen und ordnet diese den Veranstaltungen zu (Notiz auf Rechnung: Veranstaltungsausfall am xx.xx.2020). Sammelt Eure verkündeten Monatsprogramme und markiert, welche Veranstaltungen wegen Corona ausgefallen sind. Führt Tabellen und quantifiziert die Schadenshöhen nach Verursachungs- und Veranstaltungsdatum. Achtet auch darauf, nicht in die Gefahr der Insolvenzverschleppung zu geraten.
8. Die GEMA hat angekündigt, auf Veranstaltungsausfälle und Verschiebungen „einfach und flexibel“ zu reagieren. Wichtig ist, entsprechende Veränderungen möglichst rechtzeitig mitzuteilen. Dazu einfach eine Mail schreiben an absagecorona@gema.de mit dem Betreff „Veranstaltungsausfall Corona“. Siehe dazu auch die weiter unten verlinkten Hinweise der GEMA für Veranstalter*innen und Musiknutzer*innen.
Aktuelle Infos und hilfreiche Dokumente & Links
Die jeweils aktuellsten Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts findet ihr hier.
GKV-Spitzenverband: Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Monate März und April, Frist: 26.03.2020, Antragsformular: Word, PDF
Pressemitteilung Bund: Bundesregierung beschließt Soforthilfe – Grütters: „Rettungsschirm für den Kulturbereich“ (23.03.2020)
Hilfsprogramm Bund: Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ (23.03.2020)
Corona-Infoseite beim Kulturrat NRW
GEMA: GEMA stellt bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für Mitglieder bereit (20.03.2020)
Runderlass Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW: Grundsätze zur förderrechtlichen Behandlung der Auswirkungen der Coronavirus-Krise (20.03.2020)
Runderlass Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW: Grundsätze des Sofortprogramms zur Unterstützung freischaffender Künstler*innen aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise (19.03.2020)
Handreichungen der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren
1. Handreichung: Veranstaltungsabsagen, kurzfristige Maßnahmen (16.03.2020)
2. Handreichung: Kurzarbeit (16.03.2020)
3. Handreichung: Hilfsmaßnahmen, Kurzarbeit (23.03.2020)
Pressemitteilung Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW: Landesregierung beschließt Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen (20.03.2020)
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW: Erlass zu Auswirkungen auf geförderte Maßnahmen im Kinder- und Jugendförderplan NRW (Stand 13.03.2020) – für Zentren, die auch aus dem KJFP geförderte Projekte durchführen
RockCity Hamburg: Factsheet für freie und selbstständige Kulturschaffende (vor allem zum Thema Verträge; bezieht sich nicht nur auf Hamburg; Stand 11.03.2020)
FAQ des MKW zu den Soforthilfen für Kultur in NRW
ver.di: Handreichung für die Unterstützung selbstständiger und freier Kulturschaffender (Stand 18.03.2020)
Pressemitteilung Kulturrat NRW 17.03.2020: Corona-Krise: Sofortprogramm Existenzsicherung
Entschädigung von Verdienstausfällen: Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. In NRW sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) für die Entschädigung je nach dem Sitz der Betriebsstätte zuständig. Mehr Infos dazu findet ihr beim Klick auf „euren“ Landschaftsverband.
GEMA: Hinweise für Veranstalter*innen und Musiknutzer*innen (Stand 16.03.2020)
Regelungen zum Kurzarbeitergeld: Handreichung von der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. zum vereinfachten Kurzarbeitergeld (Stand 16.03.2020)
Schreiben vom Deutschen Bühnenverein zu den arbeitsrechtlichen Grundlagen für eine temporäre Änderung von Arbeitsverträgen zur Einführung von Kurzarbeit (Stand 16.03.2020)
Erlass des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, 15.03.2020: Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020 (betrifft u.a. Einstellung des Betriebs sämtlicher Kultureinrichtungen)
Rundbrief Livekomm, 13.03.2020: Erste Handlungsempfehlungen zur Abwehr der Insolvenz (betrifft: Kurzarbeitergeld, Steuern & Sozialabgaben, Versicherungen, Einbindung von Stakeholdern, Dokumentation)
Pressemitteilung Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW, 13.03.2020: Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Wir lassen Kultur und Wissenschaft nicht alleine
Pressemitteilung Bundesregierung, 13.03.2020: Bundesregierung startet Hilfsmaßnahmen wegen Coronavirus – Kulturstaatsministerin Grütters: „Kultur- und Kreativwirtschaft müssen massiv unterstützt werden“
DEHOGA: Handreichung zur den wichtigsten Fragestellungen vertrags-, arbeits- und versicherungsrechtlicher Art und branchenrelevanten Hygienemaßnahmen (Stand 11.03.2020)
Pressemitteilung Bundesregierung, 11.03.2020: Coronavirus – Kulturstaatsministerin verspricht Kultureinrichtungen und Künstlern Unterstützung – Grütters: „Auf unverschuldete Notlagen und Härtefälle reagieren“
FAQ für Arbeitnehmer*innen (Stand 19.03.2020)
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